Vorbilder für eine pflegefreundliche Arbeitswelt gesucht:
Bundesweiter Wettbewerb um den Otto Heinemann Preis 2019 gestartet
Berlin, 02. April 2019. Wie können Arbeitgeber bei der Doppelbelastung Beruf und Pflege unterstützen? Gute Praxisbeispiele dazu auszuzeichnen und bekannt zu machen – das ist das Anliegen des Otto Heinemann Preises, den spectrumK in Kooperation mit dem BKK Dachverband und dem IKK e.V. vergibt. Engagierte Arbeitgeber können sich bis zum 14. Juni 2019 bewerben. Die Preisträger werden im Rahmen der Berliner Pflegekonferenz am 7. November 2019 geehrt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen Arbeitnehmer vermehrt auch Familienangehörige pflegen. Zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden in ihrem Zuhause versorgt. Die Doppelbelastung durch innerfamiliäre und oft ungeplant eintretende Pflegefälle führt dazu, dass die klassische Trennung von Arbeit und Familie langsam aufbricht – und leider auch dazu, dass Angehörige häufig unter der Doppelbelastung erkranken. „Arbeitgeber sollten mit effektiven Konzepten auf das wachsende Bedürfnis ihrer Beschäftigten nach Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen eingehen“, rät Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister für Wirtschaft und Energie und Schirmherr des Otto Heinemann Preises 2019. „Damit bleiben sie nicht zuletzt auch als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv.“ Yves Rawiel, Geschäftsführer der spectrumK GmbH und Initiator der Berliner Pflegekonferenz ergänzt: „Seelische und körperliche Ausgeglichenheit sorgen nicht nur für effektives Arbeiten, sondern tragen auch zur Stabilität eines Unternehmens bei. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dürfen im Wettbewerb um motivierte Mitarbeiter nicht zurückstehen.“ Deswegen zeichnet spectrumK in Kooperation mit dem BKK Dachverband und dem IKK e.V. Arbeitgeber aus, die nachahmenswerte Ansätze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefunden haben.
Von preisgekrönten Projekten lernen
Die bisherigen Preisträger des Otto Heinemann Preises haben dazu bereits kluge Lösungen gefunden, die an die Bedürfnisse der jeweiligen Mitarbeitschaft angepasste Maßnahmen aufzeigen. So wird im Oberlandesgericht Köln ein systematisches Gesundheitsmanagement betrieben, bei dem das Verständnis für schwierige Lebenssituationen eine wichtige Rolle spielt – und in diesem Zusammenhang nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Neben kostenfreien und in die Arbeitszeit integrierten Angeboten wie Vorträgen, Gesundheitscoachings, Sozialberatungen und einem eigens erstellten Ratgeber werden auch Selbsthilfegruppen angeboten – ein Angebot, das deutlich nachhaltiger ist als eine einmalige Beratung.
In der LVM Versicherung a.G. ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege nicht nur in der Mitarbeiterstrategie verankert, sondern auch gelebte Kultur und wird vom Vorstand unterstützt. Das Unternehmen orientiert sich mit seinen Konzepten und Maßnahmen an den Lebensphasen der Mitarbeitenden. Auf Basis der Sozial- und Pflegeberatung lassen sich individuelle Hilfestellungen erarbeiten, wie zum Beispiel eine befristete Teilzeit, mehr Homeoffice-Tage, eine unbezahlte Freistellung oder die kurzfristige Nutzung der Pflegezeiten.
Die Henkel AG & Co. KGaA unterstützt bereits seit 1912 Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen über die hauseigenen Sozialen Dienste, deren kostenfreie Angebote seitdem ständig erweitert werden. Darunter u.a.: Beratung und Hilfestellung rund um Pflegebedürftigkeit und Entlastungsmöglichkeiten, Vermittlung von Pflegekräften und Hilfsdiensten sowie unternehmenseigene Angebote wie die Dr. Konrad Henkel Wohnanlage oder eine arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung. Das mehrstufige Unterstützungssystem besteht aus individueller Beratung, begleitenden Gruppenangeboten und Infoveranstaltungen.
„Alle diese Maßnahmen tragen auch dazu bei, dass für die mit der Pflegeverantwortung einhergehenden Belastungen mehr Verständnis entsteht“, betont Rawiel. „Sehr häufig ist das noch ein Tabuthema, aber nur wenn mit dem Arbeitgeber und den Kollegen offen darüber gesprochen werden kann, können auch Lösungen gefunden werden.“
Otto Heinemann Preis 2019: Noch bis zum 14. Juni 2019 bewerben!
Arbeitgeber, die in effektiver Weise für ihre Beschäftigten optimale Bedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege schaffen, können Sie sich noch bis zum 14. Juni 2019 online unter www.ottoheinemann-preis.de bewerben. Ausgezeichnet wird die gute Balance von Beruf und Pflege: Wie gelingt es Ihrem Unternehmen, wirtschaftlichen Erfolg und pflegefreundliche Personalpolitik als Unternehmensphilosophie zu gestalten? Welche Ideen und Modelle existieren bereits in Ihrem Haus, was ist geplant?
Die Plattform, anlässlich derer die Praxisbeispiele prämiert werden, bildet die Berliner Pflegekonferenz, zu der am 7. November 2019 etwa 600 hochrangige Gäste aus bundesweiter Gesundheitspolitik, Länder und Kommunen sowie aus dem Gesundheits- und Sozialsektor erwartet werden. Mit dieser prominenten Plattform möchten die Initiatoren Beispiele guter Praxis in die Öffentlichkeit rücken und zu Vernetzung und Austausch einladen. Eine fachkundige Jury, der u.a. Experten von Sozialversicherungsträgern, Wirtschaft und Gesundheitspolitik angehören, ermittelt die besten Projekte in drei Kategorien. Die Kategorien orientieren sich an der Zahl der Mitarbeiter/innen und gewähren somit auch mittleren und kleineren Unternehmen faire Chancen. Die nominierten Unternehmen profitieren von einer engen Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Pflegekonferenz und können während der Konferenz exklusive Angebote nutzen, um ihr Netzwerk und ihr Know-how zum Thema Pflege auszubauen.
Alle Informationen rund um den Otto Heinemann Preis, das Online-Bewerbungsformular sowie weitere Praxisbeispiele finden Sie unter www.otto-heinemann-preis.de, weitere Informationen zur Berliner Pflegekonferenz unter www.berliner-pflegekonferenz.de.
Pressekontakt:
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